- Reichsfürstenrat
- Reichsfürstenrat,im Heiligen Römischen Reich die in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts in Auseinandersetzung mit dem Kurfürstenkollegium entstandene Kurie des Reichstags, gliederte sich in eine geistliche und eine weltliche Bank. Der geistlichen Bank gehörten die Bischöfe, die Reichsäbte und -pröpste an, die über Virilstimmen verfügten, sowie die in der schwäbischen und rheinischen Prälatenbank (mit je einer Gesamtstimme, Kuriatstimme) zusammengefassten übrigen Würdenträger der Reichskirche. Die weltliche Bank, auch Fürstenbank oder Fürstenrat, setzte sich zusammen aus den mit Virilstimme ausgestatteten Reichsfürsten (ohne Kurfürsten) sowie den Reichsgrafen und den Herren mit Reichsstandschaft. Reichsgrafen und Herren bildeten die mit je einer Gesamtstimme versehene wetterauische, schwäbische, fränkische und westfälische Grafenbank. Die Direktion des Reichsfürstenrats oblag im Wechsel Österreich und Salzburg. Ein wesentlicher Strukturwandel fand nach dem Frieden von Lunéville (1801) und dem Reichsdeputationshauptschluss (1803) statt, als die Stimmen der linksrheinischen an Frankreich gefallenen Reichsstände entweder den übrigen Reichsständen zugeschlagen oder annulliert wurden.
Universal-Lexikon. 2012.